Lastschriften Begriff
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Definition
Die Lastschrift stellt ein Instrument innerhalb des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar. Der Zahlungsempfänger erteilt seiner eigenen Bank den Auftrag, einen bestimmten Betrag (Rechnungsbetrag) vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen und dieses anschließend seinem Konto gutzuschreiben. Der gesamte Zahlungsvorgang wird also von dem Empfänger der Zahlung ausgelöst. Dieser braucht hierzu jedoch das Einverständnis des Zahlungspflichtigen. Der Zahlungsempfänger kann die Lastschrift entweder mit speziellen Vordrucken bei seiner Bank einreichen oder auch eine Datenfernübertragung online vornehmen. Grundsätzlich muss man zwei verschiedene Arten der Lastschrift unterscheiden: das Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungsermächtigungsverfahren. Bei Verfahren der Einzugsermächtigung muss der Zahlungspflichtige keine weiteren Veranlassungen bei seiner Bank vornehmen. Eine gesetzliche Regelung über die Lastschrift gibt es nicht. Allerdings bietet das Lastschriftabkommen eine Rechtgrundlage, welches zwischen der deutschen Bundesbank und den verschiedenen Spitzenverbänden innerhalb der deutschen Kreditwirtschaft im Jahre 1963 geschlossen wurde.
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