Gläubiger-ID: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2018, 12:03 Uhr
Vermerk: Im Folgenden wird von der aktuellsten Programmversion von windata ausgegangen. Falls Abweichungen zu Ihrer Version bestehen sollen, ist gegebenenfalls ein Update erforderlich.
Allgemein
In windata professional 8 können beliebig viele Gläubiger-IDs hinterlegt werden.
Was eine Gläubiger-ID ist, finden Sie hier beschrieben.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann in windata professional 8 incl. allen notwendigen Angaben an mehreren Stellen hinterlegt werden. Zusätzlich kann die PDF-Datei, wie sie von der Bundesbank auf Antrag zur Verfügung gestellt wird, hinterlegt werden.
- Es gibt einen eigenen Menüpunkt unter Stammdaten - Gläubiger-ID
- Die Gläubiger-ID kann beim Auftraggeberkonto erfasst und hinterlegt werden
- Die Gläubiger-ID kann beim Zahlungspflichtigen in Kombination mit dem SEPA-Mandat hinterlegt werden
- Die Gläubiger-ID kann in windata professional 8 importiert werden
Erfassen der Gläubiger-ID
Aufruf
Im Menü Stammdaten - Gläubiger-ID kann die Erfassungsmaske der Gläubiger-ID geöffnet werden:
Erfassung
Manuell
Folgende Felder müssten für die erfolgreiche Speicherung ausgefüllt werden:
- Gläubiger-Identifikations-Nr.
- erteilt am
- erteilt für Firma
- Strasse
- PLZ / Ort
Zusätzlich kann die von der Bundesbank gelieferte PDF-Datei in windata hinterlegt werden.
- Hinweis: Die PDF-Datei dient nur zur Vervollständigung Ihres Datenbestandes. windata kann an dieser Stelle nicht prüfen, ob auch wirklich das korrekte Dokument hinterlegt wurde!
Importieren
Falls Ihnen die Gläubiger-IDs in Form einer CSV-Datei vorliegen, kann diese direkt in windata professional 8 importiert werden.
Ansicht
Nachdem die hinterlegten Daten gespeichert sind, können diese nochmals geprüft werden.
Ebenfalls können die erfassten Gläubiger-Identifikationsnummern hier jederzeit wieder aufgerufen werden:
Über den Button Eigenschaften können die erfassten Details jederzeit editiert werden.