Allgemein
Neben den Einschränkungen durch die Benutzer- und Rechteverwaltung in windata professional, können die Berechtigungen der einzelnen User bereits bankseitig begrenzt werden.
Dies wird über verschiedene Ausprägungen von Vollmachten geregelt, welche bankseitig in der elektronischen Unterschrift abgebildet werden.
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Hinweis: Sinnvoll ist die bankseitige Begrenzung der Unterschriftsmöglichkeiten, soweit diese von der Bank abgebildet werden kann. * Eine weitere "Feinjustierung" der Benutzerrechte kann in der Rechteverwaltung von windata professional erfolgen.
Folgende elektronische Unterschriftsklassen sind im EBICS-Verfahren gebräuchlich
Unterschriftsklasse E
Einzel-Unterschriftenberechtigung
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Jeder User mit E-Unterschrift ist als Einzelperson zeichnungsberechtigt.
Unterschriftsklasse A
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gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) mit Berechtigten der Klasse A oder B
Unterschriftsklasse B
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gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) nur mit Berechtigten der Klasse A
Unterschriftsklasse T
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Transportunterschrift / Technischer Teilnehmer nur Übertragung bzw. Abruf von Daten
Die mittels einer T-Unterschrift versandten Zahlungen können über die windata-Funktion VEU von berechtigten Usern abgerufen, unterschrieben und zur abschließenden Verbuchung wieder an das Bankrechenzentrum übertragen werden.
Unterschriftsklasse N
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elektronische Unterschrift welche nur den Abruf von Kontoumsätzen ermöglicht
Weitere Links
Verfahrenserklärung der verteilten elektronischen Unterschrift VEU-Funktion in windata professional 9 SQL
elektronische Unterschriftsklassen
Link: https://wiki.konfipay.de/konfipay/konfipaysign
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konfipaySign ist ein Modul innerhalb von konfipay, mit der Sie Zahlungen über die VEU (Verteilte Elektronische Unterschrift) freigeben können