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Windata.connect - Die Funktionserweiterung für windata professional: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeine Informationen zur PSD2 ==
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== Die intelligente Schnittstelle für den schnellen Kontoumsatzabruf in HBCI ==
  
Zum 13. Januar 2018 wurde in Deutschland die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz - ZDUG) wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt. Zudem waren Folgeänderungen in weiteren Gesetzen (z. B. Keditwesengesetz) erforderlich. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind
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Nutzen Sie die Funktionserweiterung windata.connect, um Ihre und die Umsätze Ihrer Klienten automatisiert und ohne zusätzliche TAN-Legitimation abrufen zu können. Somit bietet Ihnen windata professional weiterhin den gewohnten Komfort innerhalb der neuen Sicherheitsrichtlinien der [[PSD2|PSD2]]. windata.connect verbindet die Software [[Beschreibung_von_windata_professional_9_SQL|windata professional 9 SQL]] mit unserem Servicerechenzentrum WINDATA basierend auf dem webservice [[Konfipay|konfipay]]. Die stündlich abgerufenen Kontoumsätze werden automatisch zur Verfügung gestellt und wie gewohnt in windata professional 9 SQL in den Kontoinformationen angezeigt. Der Export in Ihre Finanzbuchhaltung erfolgt wie bisher.
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=== Die Vorteile im Überblick ===
  
    die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen,  
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*Täglich vollautomatisierter Kontoumsatzabruf und Anzeige in windata professional 9 SQL.
    den Verbraucherschutz zu stärken,
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*Der Abruf der Umsätze (auch für PayPal) erfolgt in deutlich schnellerer Geschwindigkeit.
    Innovationen zu fördern und  
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*Kontoumsatzabruf auch durch Mitarbeiter ohne Bankvollmacht im Unternehmen bzw. Dienstleister, da die Berechtigung dazu vom Bevollmächtigten vorab erteilt wurde.
    den Wettbewerb im Markt zu steigern.  
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*Schnelle und einfache Vollmacht zum Kontoumsatzabruf für den Dienstleister SRZ WINDATA. Damit kann der Umsatzabruf auch von Beauftragten ohne Bankvollmacht im Auftrag des Kontoinhabers angestoßen werden.
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*Die im Auftrag Ihrer Klienten erfassten Zahlungen in windata professional 9 SQL können nach der SRZ-Übertragung zur Bank von Ihren Klienten selbst unterzeichnet werden. Damit erreichen Sie maximale Flexibilität im elektronischen Zahlungsverkehr auch mit dem Übertragungsstandard HBCI.
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*Zahlungen im Auftrag eines Kontoinhabers können in windata professional 9 SQL erstellt werden. Die Übertragung dieser Zahlung per windata.connect erlaubt die direkte und alleinige Freigabe durch den Kontoinhaber / Auftraggeber per HBCI.  
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**Für die nachträgliche Freigabe von Zahlungen stehen je nach Übertragungsstandard (HBCI oder EBICS) verschiedene Lösungen bereit: 
  
Die PSD2 gilt für Zahlungen in EU/EWR-Währungen zwischen im EU/EWR-Raum ansässigen Zahlungsdienstleistern. Darüber hinaus findet sie teilweise auch Anwendung auf Zahlungen in Nicht-EU/EWR-Währungen (z.B. US-Dollar oder britische Pfund) sowie wenn ein Zahlungsdienstleister außerhalb des EU/EWR-Raums ansässig ist (z.B. Schweiz oder USA). Allerdings sind für solche Zahlungen einige Bestimmungen der PSD ausgenommen.
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:'''[https://www.windata.de/site/produkte/windata_professional.asp windata professional 8]'''
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:'''[https://www.windata.de/site/produkte/windata_professional_9.asp windata professional 9 SQL]'''
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:'''[https://www.windata.de/site/produkte/veuportal.asp VEU-Portal]''' von windata (nur für EBICS)  
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:'''[https://www.windata.de/site/produkte/windata_ebics.asp windata ebics permission pro]''' App (nur für EBICS)
  
Was ändert sich durch die PSD2 für Verbraucher, Händler und Zahlungsdienstleister?
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'''Viele Kreditinstitute bieten die Freigabe der Zahlungen per HBCI auch im jeweiligen Onlinebanking an - ohne zusätzliche Software!'''
PSD2 und Verbraucher
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Mit der PSD2 gibt es klare Regeln für die Nutzung von Zahlungsauslösediensten für das Initiieren von Überweisungen im Onlinebanking oder von Kontoinformationsdiensten zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten. Das bedeutet, dass Sie sich z.B. bei einem Einkauf im Internet nicht extra in das Online-Banking Ihres Kreditinstituts einloggen müssen, sondern die Überweisung über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst beauftragen können. Durch die Nutzung eines Kontoinformationsdienstes haben Sie die Möglichkeit sich für alle Zahlungskonten, die Sie bei verschiedenen Banken haben, die Kontostände und Umsätze in aufbereiteter Form anzeigen zu lassen.
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Damit die Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleister diese Services anbieten können, brauchen diese aber Ihre Erlaubnis und den Zugang zu Ihrem Konto. Die PSD2 regelt den Zugang dieser „dritten Zahlungsdienstleister“ auf die Zahlungskonten bei den kontoführenden Zahlungsdienstleistern. Zugang wird diesen Anbietern aber  nur gewährt, wenn Sie als Kontoinhaber dem explizit zustimmen.
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=== Zusätzliche Vorteile ===
  
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ändert sich nichts: es wird keine Zahlung ausgeführt und es darf kein Drittdienstleister auf Ihre Kontodaten zugreifen!
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*Alle Übertragungen des SRZ WINDATA können Sie im webservice konfipay nachvollziehen. In Klartext stehen dort alle Abläufe wie in einer Sendungsverfolgung bereit. Mit windata.connect erhalten Sie automatisch einen persönlichen Zugang zum konfipay-Portal.
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*Im konfipay-Portal legen Sie auch einmalig fest, welche Konten im automatischen Umsatzabruf berücksichtigt werden sollen. Änderungen sind jederzeit möglich.
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*Für Konten der Genossenschaftsbanken (Fiducia) lassen sich ohne zusätzliche Buchungskosten Einzelumsätze aus Sammelüberweisungen anzeigen.&nbsp;
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*Für alle Kunden von Genossenschaftsbanken, die ihre IT von der Fiducia betreiben lassen, ist mit windata.connect die Anzeige der Einzelumsätze in den windata-Kontoumsätzen möglich. Hierdurch werden bei der Bank keine zusätzlichen Buchungsposten erzeugt, welche ggf. zusätzlich in der Kontoführung berechnet werden.&nbsp;
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*Die Vollmacht durch den Kontoinhaber (Teilnahmevereinbarung SRZ) zum Umsatzabruf oder zur Zahlungsübertragung steht als fertiges Formblatt für alle Banken zur Verfügung und kann jederzeit widerrufen werden.&nbsp;
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*Einfaches, bankkonformes Handling durch Trennung von Übertragung und Autorisierung.
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**Die Übertragung (Transport) aller Daten erfolgt durch das SRZ mit eigenen bei den Banken initialisierten Bankzugangsdaten (EBICS).&nbsp;
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**Die Autorisierung erfolgt immer durch den Kontoinhaber/Bevollmächtigten.
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*Umsatzabruf: Die Autorisierung für den Kontoumsatzabruf wird einmal mittels Formblatt bei der Bank erteilt und ist dauerhaft bis auf Widerruf gültig.
  
Ein Zahlungsauslösedienst wird vom Zahler beauftragt, zulasten seines bei einem anderen Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditinstitut) geführten Zahlungskontos eine Überweisung auszulösen. In der Regel wird der Zahlungsauslösedienst auf der Händlerseite im Internet als eine Möglichkeit des Bezahlens angeboten. Er bestätigt dem Händler auch die Ausführung der Überweisung, damit dieser z. B. die Ware verschicken kann.
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Ein Kontoinformationsdienst stellt einem Kontoinhaber konsolidierte Informationen zu seinen Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern zur Verfügung. Darüber hinaus kann ein Kontoinformationsdienst auch eingesetzt werden, um etwa die Information über ausreichende Kontodeckung zu erhalten, um auf dieser Basis andere Dienste (z.B. Kreditgewährung) anbieten zu können.
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Warum kann diese vollständig bankkonforme Funktion in windata professional genutzt werden?&nbsp;
  
Darüber hinaus führt die PSD2 die Verpflichtung der sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ ein. Dies bedeutet für Sie mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Online- und Kartenzahlungen müssen nun grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz bestätigt werden.
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'''Durch die vollständige Trennung von Kommunikation und Autorisierung'''.
  
    Wissen (z.B. PIN, Passwort…)
 
    Besitz (z.B. Handy, Karte, TAN-Generator,…)
 
    Inhärenz (z.B. Fingerabdruck…)
 
  
Einzelheiten zu den Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung enthält die delegierte Verordnung 2018/389 der Europäische Kommission.
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*Die Nutzung der konfipay-API für Zwecke außerhalb der windata professional 9 SQL Anbindung ist nicht Bestandteil von windata.connect und kann zusätzlich beauftragt werden.
  
Gegen Missbrauch oder Betrug bei Kartenzahlungen sind Sie als Verbraucher mit der PSD2 besser geschützt. Die Selbstbeteiligung für Schäden, die im Falle einer Verfügung mit einer gestohlenen, abhandengekommenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungskarte entstehen, wurde von 150 Euro auf 50 Euro begrenzt. Darüber hinaus muss bei Zahlungen, die vom Zahler nicht autorisiert wurden (z. B. in Betrugsfällen), der Betrag dem Zahlerkonto innerhalb eines Bankarbeitstages erstattet werden.
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== Einrichtung ==
  
Bei vorreservierten Kartenzahlungen, bei denen der genaue Zahlbetrag erst später feststeht, wird durch die PSD2 die Transparenz erhöht. Reserviert z.B. ein Hotel bei der Zimmerbuchung oder eine Autovermietung bei Anmietung eines Autos einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto, so bedarf diese „Blockung“ des Betrages nun Ihrer expliziten Zustimmung. Zudem muss die Blockung wieder aufgehoben werden, sobald der genaue Zahlbetrag feststeht.
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Die Basis dieses einmaligen Funktionsangebots bildet der windata payment Service konfipay:<br/> [[File:Konfipay API windata connect kleiner.png|900px|Workflow windata professional - konfipay - Kreditinstitut]]<br/> Aus diesem Grund ist die Einrichtung an zwei Stellen notwendig: Einmal bei der Bank (dem kontoführenden Kreditinstitut) sowie in windata professional:
PSD2 und Händler
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=== <br>windata professional ===
  
Die PSD2 hat auch auf Sie als Händler Auswirkungen. Aufgrund der Öffnung der Konto-Schnittstellen für Drittdienstleister werden Ihnen neue Anbieter von innovativen (Online-)Bezahlmethoden Ihre Produkte anbieten. Sie können Ihren Kunden beim Einkauf im Internet somit eine größere Auswahl an Zahlungsmethoden bereitstellen. Die Verpflichtung der Zahlungsdienstleister bei Internetzahlungen die „starke Kundenauthentifizierung“ durchzuführen, führt zu mehr Sicherheit gegenüber Betrugsversuchen. Aufgrund des Surcharge-Verbots dürfen keine Extra-Gebühren von Verbrauchern bei Zahlungen mit Karten, Überweisungen oder Lastschriften erhoben werden.
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*1. Funktionserweiterung windata.connect lizenzieren
  
PSD2 und Zahlungsdienstleister
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:<div>einmaliger Lizenzpreis: Einzelplatz: € 849,00 bzw. Netzwerk (je drei Arbeitsplätze)/TerminalServer (je drei Benutzer): € 1.949,00</div>
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:<div>jährliche Wartung inkl. konfipay-Nutzung: Einzelplatz: € 340,00 bzw. Netzwerk (je drei Arbeitsplätze)/TerminalServer (je drei Benutzer) € 779,00</div>
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:<div><span style="font-size:smaller">jeweils zzgl. ges. Mwst.</span></div>
  
Mit der PSD2 werden bisher nicht regulierte Drittanbieter als Zahlungsdienstleister erfasst und somit in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen. Drittdienstleister können Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und Zahlungskarten anbieten, deren Umsätze von einem bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskonto abgebucht werden. Drittanbieter unterstehen nun der Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde in den anderen EU-Ländern. Kreditinstitute sind berechtigt ebenfalls als Zahlungsauslösedienst oder Kontoinformationsdienst aktiv zu werden.
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Damit erhalten Sie auch Ihre konfipay-Zugangsdaten
  
Die PSD2 gibt den Zahlern das Recht, einen Drittdienstleister zu nutzen und verpflichtet die kontoführenden Zahlungsdienstleister den Drittdienstleistern künftig eine (eigene) Schnittstelle zur Verfügung zu stellen, über die Überweisungen (z. B. an den Internethändler) ausgelöst, Kontoinformationen heruntergeladen oder die Deckung von Kartenverfügungen abgefragt werden können.
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*2. konfipay-Zugangsdaten in windata professional hinterlegen&nbsp;
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*3. aus den vorhandenen Auftraggeberkonten auswählen, welche Ihrer Auftraggeberkonten in konfipay angelegt werden sollen und Konten übertragen
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*4. die zurückerhaltenen Freigabeformulare müssen zur Bearbeitung unterschrieben bei der jeweiligen Bank eingereicht werden
  
Eine Liste der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Drittdienstleister finden Sie auf deren Webseite.
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=== Bank ===
  
Zahlungsinstitute mit Sitz im Ausland werden von den Aufsichtsbehörden dieser Länder registriert. Diese Register finden Sie online auf der Seite der EBA.
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*1. Der Kontoinhaber bzw. ein Bevollmächtigter beauftragt das kontoführende Kreditinstitut, die Umsätze der betreffenden Bankkonten dem Rechenzentrum windata bereitzustellen. Hierzu müssen die bankindividuellen Freigabeformulare welche von windata bereitgestellt werden, unterschrieben bei der jeweiligen Bank eingereicht werden.
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*2. Nach Anlage des Auftrags im Banksystem werden die Kontoumsätze bis auf Widerruf an konfipay geliefert und stehen somit täglich zum Abruf in windata professional zur Verfügung.  
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2022, 12:45 Uhr

Die intelligente Schnittstelle für den schnellen Kontoumsatzabruf in HBCI

Nutzen Sie die Funktionserweiterung windata.connect, um Ihre und die Umsätze Ihrer Klienten automatisiert und ohne zusätzliche TAN-Legitimation abrufen zu können. Somit bietet Ihnen windata professional weiterhin den gewohnten Komfort innerhalb der neuen Sicherheitsrichtlinien der PSD2. windata.connect verbindet die Software windata professional 9 SQL mit unserem Servicerechenzentrum WINDATA basierend auf dem webservice konfipay. Die stündlich abgerufenen Kontoumsätze werden automatisch zur Verfügung gestellt und wie gewohnt in windata professional 9 SQL in den Kontoinformationen angezeigt. Der Export in Ihre Finanzbuchhaltung erfolgt wie bisher.

Die Vorteile im Überblick

  • Täglich vollautomatisierter Kontoumsatzabruf und Anzeige in windata professional 9 SQL.
  • Der Abruf der Umsätze (auch für PayPal) erfolgt in deutlich schnellerer Geschwindigkeit.
  • Kontoumsatzabruf auch durch Mitarbeiter ohne Bankvollmacht im Unternehmen bzw. Dienstleister, da die Berechtigung dazu vom Bevollmächtigten vorab erteilt wurde.
  • Schnelle und einfache Vollmacht zum Kontoumsatzabruf für den Dienstleister SRZ WINDATA. Damit kann der Umsatzabruf auch von Beauftragten ohne Bankvollmacht im Auftrag des Kontoinhabers angestoßen werden.
  • Die im Auftrag Ihrer Klienten erfassten Zahlungen in windata professional 9 SQL können nach der SRZ-Übertragung zur Bank von Ihren Klienten selbst unterzeichnet werden. Damit erreichen Sie maximale Flexibilität im elektronischen Zahlungsverkehr auch mit dem Übertragungsstandard HBCI.
  • Zahlungen im Auftrag eines Kontoinhabers können in windata professional 9 SQL erstellt werden. Die Übertragung dieser Zahlung per windata.connect erlaubt die direkte und alleinige Freigabe durch den Kontoinhaber / Auftraggeber per HBCI.
    • Für die nachträgliche Freigabe von Zahlungen stehen je nach Übertragungsstandard (HBCI oder EBICS) verschiedene Lösungen bereit:
windata professional 8
windata professional 9 SQL
VEU-Portal von windata (nur für EBICS)
windata ebics permission pro App (nur für EBICS)

Viele Kreditinstitute bieten die Freigabe der Zahlungen per HBCI auch im jeweiligen Onlinebanking an - ohne zusätzliche Software!

 

Zusätzliche Vorteile

  • Alle Übertragungen des SRZ WINDATA können Sie im webservice konfipay nachvollziehen. In Klartext stehen dort alle Abläufe wie in einer Sendungsverfolgung bereit. Mit windata.connect erhalten Sie automatisch einen persönlichen Zugang zum konfipay-Portal.
  • Im konfipay-Portal legen Sie auch einmalig fest, welche Konten im automatischen Umsatzabruf berücksichtigt werden sollen. Änderungen sind jederzeit möglich.
  • Für Konten der Genossenschaftsbanken (Fiducia) lassen sich ohne zusätzliche Buchungskosten Einzelumsätze aus Sammelüberweisungen anzeigen. 
  • Für alle Kunden von Genossenschaftsbanken, die ihre IT von der Fiducia betreiben lassen, ist mit windata.connect die Anzeige der Einzelumsätze in den windata-Kontoumsätzen möglich. Hierdurch werden bei der Bank keine zusätzlichen Buchungsposten erzeugt, welche ggf. zusätzlich in der Kontoführung berechnet werden. 
  • Die Vollmacht durch den Kontoinhaber (Teilnahmevereinbarung SRZ) zum Umsatzabruf oder zur Zahlungsübertragung steht als fertiges Formblatt für alle Banken zur Verfügung und kann jederzeit widerrufen werden. 
  • Einfaches, bankkonformes Handling durch Trennung von Übertragung und Autorisierung.
    • Die Übertragung (Transport) aller Daten erfolgt durch das SRZ mit eigenen bei den Banken initialisierten Bankzugangsdaten (EBICS). 
    • Die Autorisierung erfolgt immer durch den Kontoinhaber/Bevollmächtigten.
  • Umsatzabruf: Die Autorisierung für den Kontoumsatzabruf wird einmal mittels Formblatt bei der Bank erteilt und ist dauerhaft bis auf Widerruf gültig.

 

Warum kann diese vollständig bankkonforme Funktion in windata professional genutzt werden? 

Durch die vollständige Trennung von Kommunikation und Autorisierung.


  • Die Nutzung der konfipay-API für Zwecke außerhalb der windata professional 9 SQL Anbindung ist nicht Bestandteil von windata.connect und kann zusätzlich beauftragt werden.

Einrichtung

Die Basis dieses einmaligen Funktionsangebots bildet der windata payment Service konfipay:
Workflow windata professional - konfipay - Kreditinstitut
Aus diesem Grund ist die Einrichtung an zwei Stellen notwendig: Einmal bei der Bank (dem kontoführenden Kreditinstitut) sowie in windata professional:


windata professional

  • 1. Funktionserweiterung windata.connect lizenzieren
einmaliger Lizenzpreis: Einzelplatz: € 849,00 bzw. Netzwerk (je drei Arbeitsplätze)/TerminalServer (je drei Benutzer): € 1.949,00
jährliche Wartung inkl. konfipay-Nutzung: Einzelplatz: € 340,00 bzw. Netzwerk (je drei Arbeitsplätze)/TerminalServer (je drei Benutzer) € 779,00
jeweils zzgl. ges. Mwst.

Damit erhalten Sie auch Ihre konfipay-Zugangsdaten

  • 2. konfipay-Zugangsdaten in windata professional hinterlegen 
  • 3. aus den vorhandenen Auftraggeberkonten auswählen, welche Ihrer Auftraggeberkonten in konfipay angelegt werden sollen und Konten übertragen
  • 4. die zurückerhaltenen Freigabeformulare müssen zur Bearbeitung unterschrieben bei der jeweiligen Bank eingereicht werden

Bank

  • 1. Der Kontoinhaber bzw. ein Bevollmächtigter beauftragt das kontoführende Kreditinstitut, die Umsätze der betreffenden Bankkonten dem Rechenzentrum windata bereitzustellen. Hierzu müssen die bankindividuellen Freigabeformulare welche von windata bereitgestellt werden, unterschrieben bei der jeweiligen Bank eingereicht werden.
  • 2. Nach Anlage des Auftrags im Banksystem werden die Kontoumsätze bis auf Widerruf an konfipay geliefert und stehen somit täglich zum Abruf in windata professional zur Verfügung.