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EU-Geldtransferverordnung

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Allgemein

Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Um­set­zung der Vier­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie, zur Aus­füh­rung der EU-Geldtrans­fer­ver­ord­nung und zur Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen

Das Gesetz soll die Vierte Geldwäscherichtlinie umsetzen. Dazu wird das bestehende Geldwäschegesetz neu gefasst, weitere Gesetze werden angepasst. Zudem soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet werden. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten. Ihr kommt damit eine wichtige Filterfunktion zu.

Darüber hinaus werden in diesem Gesetz zur Begleitung der Geldtransferverordnung unter anderem die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen angepasst, deren Bekanntmachung geregelt und die zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der Vorgaben der Geldtransferverordnung bestimmt.

Quelle: Bundesfinanzministerium