EU-Geldtransferverordnung
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Allgemein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Das Gesetz soll die Vierte Geldwäscherichtlinie umsetzen. Dazu wird das bestehende Geldwäschegesetz neu gefasst, weitere Gesetze werden angepasst. Zudem soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet werden. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten. Ihr kommt damit eine wichtige Filterfunktion zu.
Darüber hinaus werden in diesem Gesetz zur Begleitung der Geldtransferverordnung unter anderem die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen angepasst, deren Bekanntmachung geregelt und die zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der Vorgaben der Geldtransferverordnung bestimmt.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Auswirkung in windata professional
Um die Richtlinien der EU-Geldtransferverordnung umzusetzen, werden ab der windata-Version 8.8.0.28 vom 30.05.2017 mehrere Anpassungen veröffentlicht. Diese Anpassungen betreffen nur Anwender, welche von Konten in einem oder mehreren der folgenden Länder SEPA-Lastschrift von über € 1.000,00 je Lastschrift einziehen:
- Schweiz
- Liechtenstein
- Norwegen
- Monaco
- Island
--> Die Erfassung aller Lastschriften welche diese Voraussetzungen erfüllen, ist ab sofort nur noch unter Angabe der Anschrift des Zahlungspflichtigen möglich. Diese Anschrift wird im Rahmen der Übertragung der Lastschrift zum Kreditinstitut im Lastschriftdatensatz (SEPA-Datei) übermittelt.
Einschränkung
Wenn Lastschriftdateien (SEPA) aus anderen Anwendungen wie z. B. Hausverwaltungsprogrammen, Energieversorgersysteme etc. mit windata professional übertragen werden, erfolgt keine Prüfung der Datei auf Einhaltung dieser Verordnung. Hier ist die jeweilige Anwendung in der Pflicht, welche die Lastschriftdatei erstellt.
Folgen bei Nichtbeachtung
Wenn diese Anforderungen bei der Ausführung von SEPA-Lastschriften nicht berücksichtigt werden, ist eine gebührenpflichtige Rücklastschrift sehr wahrscheinlich.
Erfüllen Ihre Dateien diese Anforderungen?
Ob Ihre SEPA-Dateien alle Anforderungen der EU-Geldtransferverordnung erfüllen, können Sie mit der Funktion SEPA-Checker in ZV-Tools sehr einfach prüfen.