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EU-Geldtransferverordnung

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Allgemein

Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Um­set­zung der Vier­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie, zur Aus­füh­rung der EU-Geldtrans­fer­ver­ord­nung und zur Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen

Das Gesetz soll die Vierte Geldwäscherichtlinie umsetzen. Dazu wird das bestehende Geldwäschegesetz neu gefasst, weitere Gesetze werden angepasst. Zudem soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet werden. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten. Ihr kommt damit eine wichtige Filterfunktion zu.

Darüber hinaus werden in diesem Gesetz zur Begleitung der Geldtransferverordnung unter anderem die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen angepasst, deren Bekanntmachung geregelt und die zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der Vorgaben der Geldtransferverordnung bestimmt.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Auswirkung in windata professional

Um die Richtlinien der EU-Geldtransferverordnung umzusetzen, werden ab der windata-Version 8.8.0.28 vom 30.05.2017 mehrere Anpassungen veröffentlicht. Diese Anpassungen betreffen nur Anwender, welche von Konten in einem oder mehreren der folgenden Länder SEPA-Lastschrift von über € 1.000,00 je Lastschrift einziehen:

  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Monaco
  • Island

 

--> Die Erfassung aller Lastschriften welche diese Voraussetzungen erfüllen, ist ab sofort nur noch unter Angabe der Anschrift des Zahlungspflichtigen möglich. Diese Anschrift wird im Rahmen der Übertragung der Lastschrift zum Kreditinstitut im Lastschriftdatensatz (SEPA-Datei) übermittelt.

Einschränkung

Wenn Lastschriftdateien (SEPA) aus anderen Anwendungen wie z. B. Hausverwaltungsprogrammen, Energieversorgersysteme etc. mit windata professional übertragen werden, erfolgt keine Prüfung der Datei auf Einhaltung dieser Verordnung. Hier ist die jeweilige Anwendung in der Pflicht, welche die Lastschriftdatei erstellt.

Folgen bei Nichtbeachtung

Wenn diese Anforderungen bei der Ausführung von SEPA-Lastschriften nicht berücksichtigt werden, ist eine gebührenpflichtige Rücklastschrift sehr wahrscheinlich.

Erfüllen Ihre Dateien diese Anforderungen?

Ob Ihre SEPA-Dateien alle Anforderungen der EU-Geldtransferverordnung erfüllen, können Sie mit der Funktion SEPA-Checker in ZV-Tools sehr einfach prüfen.