Der notwendige HBCI-Geschäftsvorfall ist seitens der Bank nicht freigeschalten
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Version vom 22. März 2014, 18:35 Uhr von WindataMR (Diskussion | Beiträge)
Allgemein
Damit per HBCI die gewünschten Aktionen auf dem Bankkonto ausgeführt werden können, ist die entsprechende Freischaltung seitens der kontoführenden Bank notwendig.
Hinweismeldung
Beim Versuch in windata Aktionen auszuführen, welche von der Bank nicht freigegeben sind, wird eine Hinweismeldung angezeigt.
Im Falle einer SEPA-Basis-Einzellastschrift sieht diese wie folgt aus:
Lösungen
- Die kontoführende Bank muss den hier genannten HBCI-Geschäftsvorfall freischalten. Ohne diese Voraussetzung wird die Ausführung nicht funktionieren.
- Nach Aktivierung durch die Bank, muss der HBCI-Kontakt neu synchronisiert werden. Bei diesem Schritt werden die aktuellen Einstellungen vom Bankrechner abgerufen.