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Übertragene Mandate: Unterschied zwischen den Versionen

Aus windata WIKI

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Alle hier aufgeführten Mandatsreferenznummern sind bereits übertragen und können nicht mehr neu vergeben werden. windata prüft bei neuen Mandaten automatisch, ob die gewünschte Mandatsreferenznummer in Verbindung mit der gewählten '''''[[Gläubiger-ID]]''''' noch verfügbar ist.
 
Alle hier aufgeführten Mandatsreferenznummern sind bereits übertragen und können nicht mehr neu vergeben werden. windata prüft bei neuen Mandaten automatisch, ob die gewünschte Mandatsreferenznummer in Verbindung mit der gewählten '''''[[Gläubiger-ID]]''''' noch verfügbar ist.

Version vom 2. März 2014, 18:40 Uhr

Vermerk: Im Folgenden wird von der aktuellsten Programmversion von windata ausgegangen. Falls Abweichungen zu Ihrer Version bestehen sollen, ist gegebenenfalls ein Update erforderlich.

Beschreibung

An dieser Stelle können alle bereits übertragenen Mandatsreferenzen eingesehen werden.

Aufruf

Diese Ansicht der Übertragenen Mandate kann in der Statistik - übertragene Mandate - aufgerufen werden:

StatistikgesendeteeMail.png

Funktion

Mandatsreferenz.png

Alle hier aufgeführten Mandatsreferenznummern sind bereits übertragen und können nicht mehr neu vergeben werden. windata prüft bei neuen Mandaten automatisch, ob die gewünschte Mandatsreferenznummer in Verbindung mit der gewählten Gläubiger-ID noch verfügbar ist.