TARGET2-Feiertage: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | [[Category:SEPA]] [[Category:FAQ]] |
Aktuelle Version vom 4. April 2018, 11:48 Uhr
SEPA-Zahlungen werden an TARGET2-Geschäftstagen (nicht an Wochenenden und an den sog. TARGET2- oder TARGET-Feiertage) gebucht bzw. ausgeführt.
TARGET2-Feiertage
Die TARGET2-Feiertage sind:
- Neujahr (01.01.)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag (01.05.)
- 1. Weihnachtstag (25.12.)
- 2. Weihnachtstag (26.12.)
Jeder SEPA-Lastschrift wird ein Fälligkeitsdatum (due date / requested collection date) mitgegeben, an dem sowohl die Belastung des Zahlers als auch die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgen soll. Fällt das vorgegebene Fälligkeitsdatum nicht auf einen TARGET2-Geschäftstag, erfolgt die Verbuchung am nächsten TARGET2-Geschäftstag. Belastungen erfolgen auch an bundeseinheitlichen Feiertagen, die kein TARGET2-Feiertag sind, sowie an Bankfeiertagen.
Behandlung der TARGET2-Tage in windata professional
windata professional berücksichtigt die TARGET2-Feiertage bei der Berechnung der Vorlauffristen für den Ausführungstermin oder bei der Berechnung des Fälligkeitstermins.
Sie können festlegen, ob, der bei einer SEPA-Lastschrift erfasste Termin, als Ausführungstermin oder als Fälligkeitstermin gewertet werden soll.
Im Gruppenmenü "SEPA-Mandat" wählen Sie hierzu die Funktion "Optionen". Im Bereich "Erfassung von SEPA-Lastschriften" können Sie festlegen, wie windata professional Termine interpretieren soll.
HINWEIS: Die hier festgelegte Termineinstellung hat keinen Einfluss auf andere Zahlungsarten (z. B. SEPA-Überweisungen). Die Einstellung betrifft nur SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften.
SEPA-Überweisungen
Am Geschäftstag vor einem regionalen Feiertag eingereichte SEPA-Überweisungen werden i. d. R. am Einreichungstag abends unter dem Datum des nächsten Geschäftstages, dem regionalen Feiertag, belastet.