SEPA - Begriffe und Erklärungen
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SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer
- Das SEPA-Lastschriftverfahren sieht mit der SEPAGläubiger-
Identifikationsnummer (auch Gläubiger-ID
oder Creditor Identifier genannt) im SEPA-Lastschriftmandat
ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen
und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers
(Kreditor) vor.
- Gemeinsam mit der vom Kreditor vergebenen Mandatsreferenznummer
wird die Gläubiger-Identifikationsnummer
über die gesamte Zahlungsabwicklung hinweg bis zum
Zahlungspflichtigen (Schuldner) im SEPA-Datensatz
weitergeleitet. Dies ermöglicht dem Schuldner eine
eindeutige Identifizierbarkeit seines dem Kreditor erteilten
Mandats.
- Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer
werden von Kreditoren, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben, komfortabel bei der Deutschen Bundesbank über das Internet eingereicht. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage per E-Mail und ist kostenfrei.
- Europäische Unternehmen bzw. Organisationen nutzen
ihre vorhandene Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA-Lastschrift-Einreichungen innerhalb der SEPATeilnehmerländer bzw. beantragen diese neu in ihrem Heimatland. Unternehmen bzw. Organisationen außerhalb Europas beantragen eine Gläubiger- Identifikationsnummer über ihre jeweilige Hausbank in Europa.
- Bitte verwahren Sie das Mitteilungsschreiben der Deutschen
Bundesbank über die zugeteilte Gläubiger- Identifikationsnummer sorgfältig, da sie den kontoführenden Kreditinstituten vorzulegen ist.
- Weitergehende Informationen über die Gläubiger-
Identifikationsnummer finden Sie auf den Internet-Seiten der [www.glaeubiger-id.bundesbank.de Deutschen Bundesbank]