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SEPA - Begriffe und Erklärungen

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SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer

  • Das SEPA-Lastschriftverfahren sieht mit der SEPAGläubiger-

Identifikationsnummer (auch Gläubiger-ID oder Creditor Identifier genannt) im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Kreditor) vor.

  • Gemeinsam mit der vom Kreditor vergebenen Mandatsreferenznummer

wird die Gläubiger-Identifikationsnummer über die gesamte Zahlungsabwicklung hinweg bis zum Zahlungspflichtigen (Schuldner) im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Dies ermöglicht dem Schuldner eine eindeutige Identifizierbarkeit seines dem Kreditor erteilten Mandats.

  • Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer

werden von Kreditoren, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben, komfortabel bei der Deutschen Bundesbank über das Internet eingereicht. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage per E-Mail und ist kostenfrei.

  • Europäische Unternehmen bzw. Organisationen nutzen

ihre vorhandene Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA-Lastschrift-Einreichungen innerhalb der SEPATeilnehmerländer bzw. beantragen diese neu in ihrem Heimatland. Unternehmen bzw. Organisationen außerhalb Europas beantragen eine Gläubiger- Identifikationsnummer über ihre jeweilige Hausbank in Europa.

  • Bitte verwahren Sie das Mitteilungsschreiben der Deutschen

Bundesbank über die zugeteilte Gläubiger- Identifikationsnummer sorgfältig, da sie den kontoführenden Kreditinstituten vorzulegen ist.

  • Weitergehende Informationen über die Gläubiger-

Identifikationsnummer finden Sie auf den Internet-Seiten der [www.glaeubiger-id.bundesbank.de Deutschen Bundesbank]