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Übertragene Mandate: Unterschied zwischen den Versionen

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Vermerk: Im Folgenden wird von der aktuellsten Programmversion von windata ausgegangen. Falls Abweichungen zu Ihrer Version bestehen sollen, ist gegebenenfalls ein Update erforderlich.
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Alle hier aufgeführten Mandatsreferenznummern sind bereits übertragen und können nicht mehr neu vergeben werden. windata prüft bei neuen Mandaten automatisch, ob die gewünschte Mandatsreferenznummer in Verbindung mit der gewählten Gläubiger-ID noch verfügbar ist.

Version vom 6. Juli 2013, 19:21 Uhr

Vermerk: Im Folgenden wird von der aktuellsten Programmversion von windata ausgegangen. Falls Abweichungen zu Ihrer Version bestehen sollen, ist gegebenenfalls ein Update erforderlich.

Beschreibung

An dieser Stelle können alle bereits übertragenen Mandatsreferenzen eingesehen werden.

Mandatsreferenz.png

Alle hier aufgeführten Mandatsreferenznummern sind bereits übertragen und können nicht mehr neu vergeben werden. windata prüft bei neuen Mandaten automatisch, ob die gewünschte Mandatsreferenznummer in Verbindung mit der gewählten Gläubiger-ID noch verfügbar ist.