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TARGET2-Feiertage

Aus windata WIKI

SEPA-Zahlungen werden an TARGET2-Geschäftstagen (nicht an Wochenenden und an den sog. TARGET2- oder TARGET-Feiertage) gebucht bzw. ausgeführt.

TARGET2-Feiertage

Die TARGET2-Feiertage sind:

  • Neujahr (01.01.)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Maifeiertag (01.05.)
  • 1. Weihnachtstag (25.12.)
  • 2. Weihnachtstag (26.12.)


Jeder SEPA-Lastschrift wird ein Fälligkeitsdatum (due date / requested collection date) mitgegeben, an dem sowohl die Belastung des Zahlers als auch die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgen soll. Fällt das vorgegebene Fälligkeitsdatum nicht auf einen TARGET2-Geschäftstag, erfolgt die Verbuchung am nächsten TARGET2-Geschäftstag. Belastungen erfolgen auch an bundeseinheitlichen Feiertagen, die kein TARGET2-Feiertag sind, sowie an Bankfeiertagen.

Behandlung der TARGET2-Tage in windata professional

windata professional berücksichtigt die TARGET2-Feiertage bei der Berechnung der Vorlauffristen für den Ausführungstermin oder bei der Berechnung des Fälligkeitstermins.

Sie können festlegen, ob, der bei einer SEPA-Lastschrift erfasste Termin, als Ausführungstermin oder als Fälligkeitstermin gewertet werden soll.

Im Gruppenmenü "SEPA-Mandat" wählen Sie hierzu die Funktion "Optionen". Im Bereich "Erfassung von SEPA-Lastschriften" können Sie festlegen, wie windata professional Termine interpretieren soll.

TARGET2-Feiertage.PNG


HINWEIS: Die hier festgelegte Termineinstellung hat keinen Einfluss auf andere Zahlungsarten (z. B. SEPA-Überweisungen). Die Einstellung betrifft nur SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften.
SEPA-Überweisungen

Am Geschäftstag vor einem regionalen Feiertag eingereichte SEPA-Überweisungen werden i. d. R. am Einreichungstag abends unter dem Datum des nächsten Geschäftstages, dem regionalen Feiertag, belastet.

Weitere Links

SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Zahlungen