TARGET2-Feiertage: Unterschied zwischen den Versionen
Aus windata WIKI
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | SEPA-Zahlungen werden an Wochenenden und an den sog. TARGET2- oder TARGET-Feiertage | + | SEPA-Zahlungen werden an TARGET2-Geschäftstagen (nicht an Wochenenden und an den sog. TARGET2- oder TARGET-Feiertage) gebucht bzw. ausgeführt.<br><br>Die TARGET2-Feiertage sind:<br><br> |
* Neujahr (01.01.) | * Neujahr (01.01.) | ||
* Karfreitag | * Karfreitag | ||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
* 1. Weihnachtstag (25.12.) | * 1. Weihnachtstag (25.12.) | ||
* 2. Weihnachtstag (26.12.) | * 2. Weihnachtstag (26.12.) | ||
− | <br>windata professional berücksichtigt die TARGET2-Feiertage bei der Berechnung der Vorlauffristen für den Ausführungstermin oder bei der Berechnung des Fälligkeitstermins.<br><br> | + | <br> |
+ | Jeder SEPA-Lastschrift wird ein Fälligkeitsdatum (due date / requested collection date) mitgegeben, an dem sowohl die Belastung des Zahlers als auch die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgen soll. Fällt das vorgegebene Fälligkeitsdatum nicht auf einen TARGET2-Geschäftstag, erfolgt die Verbuchung am nächsten TARGET2-Geschäftstag. Belastungen erfolgen auch an bundeseinheitlichen Feiertagen, die kein TARGET2-Feiertag | ||
+ | sind, sowie an Bankfeiertagen.<br><br><b><h2>Behandlung der TARGET2-Tage in windata professional</h2></b><br>windata professional berücksichtigt die TARGET2-Feiertage bei der Berechnung der Vorlauffristen für den Ausführungstermin oder bei der Berechnung des Fälligkeitstermins.<br><br> | ||
Sie können festlegen, ob, der bei einer SEPA-Lastschrift erfasste Termin, als Ausführungstermin oder als Fälligkeitstermin gewertet werden soll.<br><br>Im Gruppenmenü "SEPA-Mandat" wählen Sie hierzu die Funktion "Optionen". Im Bereich "Erfassung von SEPA-Lastschriften" können Sie festlegen, wie windata professional Termine interpretieren soll.<br><br> | Sie können festlegen, ob, der bei einer SEPA-Lastschrift erfasste Termin, als Ausführungstermin oder als Fälligkeitstermin gewertet werden soll.<br><br>Im Gruppenmenü "SEPA-Mandat" wählen Sie hierzu die Funktion "Optionen". Im Bereich "Erfassung von SEPA-Lastschriften" können Sie festlegen, wie windata professional Termine interpretieren soll.<br><br> | ||
[[Image:TARGET2-Feiertage.PNG]]<br><br> | [[Image:TARGET2-Feiertage.PNG]]<br><br> |
Version vom 25. April 2013, 14:47 Uhr
SEPA-Zahlungen werden an TARGET2-Geschäftstagen (nicht an Wochenenden und an den sog. TARGET2- oder TARGET-Feiertage) gebucht bzw. ausgeführt.
Die TARGET2-Feiertage sind:
- Neujahr (01.01.)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag (01.05.)
- 1. Weihnachtstag (25.12.)
- 2. Weihnachtstag (26.12.)
Jeder SEPA-Lastschrift wird ein Fälligkeitsdatum (due date / requested collection date) mitgegeben, an dem sowohl die Belastung des Zahlers als auch die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgen soll. Fällt das vorgegebene Fälligkeitsdatum nicht auf einen TARGET2-Geschäftstag, erfolgt die Verbuchung am nächsten TARGET2-Geschäftstag. Belastungen erfolgen auch an bundeseinheitlichen Feiertagen, die kein TARGET2-Feiertag
sind, sowie an Bankfeiertagen.
Behandlung der TARGET2-Tage in windata professional
windata professional berücksichtigt die TARGET2-Feiertage bei der Berechnung der Vorlauffristen für den Ausführungstermin oder bei der Berechnung des Fälligkeitstermins.
Sie können festlegen, ob, der bei einer SEPA-Lastschrift erfasste Termin, als Ausführungstermin oder als Fälligkeitstermin gewertet werden soll.
Im Gruppenmenü "SEPA-Mandat" wählen Sie hierzu die Funktion "Optionen". Im Bereich "Erfassung von SEPA-Lastschriften" können Sie festlegen, wie windata professional Termine interpretieren soll.
HINWEIS:
Die hier festgelegte Termineinstellung hat keinen Einfluss auf andere Zahlungsarten (z. B. SEPA-Überweisungen). Die Einstellung betrifft nur SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften.