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SEPA 3.0

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Allgemein

Jedes Jahr im November tritt ein neues SEPA-Rulebook in Kraft, das die Grundlage für die fortschreitenden Anpassungen an die aktuellen Bedürfnisse bildet. Die Deutsche Kreditwirtschaft überträgt notwendige Modifikationen in die Anlage 3 des DFÜ-Abkommens, so dass Sie gegebenenfalls auch Anpassungen in den Formaten und Prozessen vornehmen müssen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat vereinbart, dass grundsätzlich immer die aktuelle Formatversion und die Vorgängerversion angenommen werden sollen. Die HypoVereinsbank (HVB) nimmt darüber hinaus auch noch ältere Versionen an. Für die Nutzung neuer Funktionalitäten müssen allerdings auch die entsprechenden Formate verwendet werden.
Die aktuell diskutierten Neuerungen können im Internet verfolgt werden:

  • Geplante Änderungen seitens der Deutschen Kreditwirtschaft für Anlage 3 des DFÜ-Abkommens: [www.ebics.de/index.php?id=77] („rechts oben“)
  • Zur Beratung anstehende Änderungen durch das European Payments Council (EPC), welches das SEPA-Regelwerk betreut:
  • [www.europeanpaymentscouncil.eu/index.cfm/sepa-credit-transfer/sct-consultations]
  • [www.europeanpaymentscouncil.eu/index.cfm/sepa-direct-debit/sdd-consultations]


November 2016 (DFÜ-Anlage 3 – Version 3.0, Details siehe Kapitel 4) • neue Formate im DK mit standardisiertem ISO Namespace: pain.001.001.03, pain.008.001.02, pain.002.001.03 • Mandatsreferenz nun auch mit Leerzeichen erlaubt (aber nicht empfohlen) • Zeichen „/“ und „//“ nur beschränkt verwendbar • veränderte Mandatsänderungskennzeichnung wegen IBAN-Only • CORE übernimmt die verkürzten Vorlaufzeiten von COR1 mit D-1 • COR1 wird konvertiert in CORE • Vereinfachung bei der Lastschriftsequenz bei FIRST-Lastschriften, die als Recurrent eingereicht werden können