Elektronische Unterschriftsklassen
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Allgemein
Neben den Einschränkungen durch die Benutzer- und Rechteverwaltung in windata professional 8, können die Berechtigungen der einzelnen User bereits bankseitig begrenzt werden.
Dies wird über verschiedene Ausprägungen von Vollmachten geregelt, welche bankseitig in der elektronischen Unterschrift abgebildet werden.
Folgende elektronische Unterschriftsklassen sind im EBICS-Verfahren gebräuchlich:
E
Einzel-Unterschriftenberechtigung
- Alle User mit E-Unterschrift sind als Einzelperson zeichnungsberechtigt.
A
gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) mit Berechtigten der Klasse A oder B
B
gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) mit Berechtigten der Klasse A
T
nur Zahlungsaufträge versenden (=Transportunterschrift)
- Die mittels einer T-Unterschrift versandten Zahlungen können über die windata-Funktion VEU von berechtigten Usern angerufen, unterschrieben und zur abschließenden Verbuchung wieder an das Bankrechenzentrum übertragen werden.