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Elektronische Unterschriftsklassen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus windata WIKI

 
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Neben den Einschränkungen durch die [[Benutzerverwaltung|'''''Benutzer-''''']] und '''''[[Rechteverwaltung|Rechteverwaltung]]''''' in windata professional, können die Berechtigungen der einzelnen User bereits bankseitig begrenzt werden.<br/> Dies wird über verschiedene Ausprägungen von Vollmachten geregelt, welche bankseitig in der elektronischen Unterschrift abgebildet werden.
Dies wird über verschiedene Ausprägungen von Vollmachten geregelt, welche bankseitig in der elektronischen Unterschrift abgebildet werden.<br>
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:Hinweis: Sinnvoll ist die bankseitige Begrenzung der Unterschriftsmöglichkeiten, soweit diese von der Bank abgebildet werden kann. Eine weitere "feinjustierung" der Benutzerrechte kann in der '''''[[Rechteverwaltung]]''''' von windata professional 8 erfolgen.<br>
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:Hinweis: Sinnvoll ist die bankseitige Begrenzung der Unterschriftsmöglichkeiten, soweit diese von der Bank abgebildet werden kann. Eine weitere "Feinjustierung" der Benutzerrechte kann in der '''''[[Rechteverwaltung|Rechteverwaltung]]''''' von windata professional erfolgen.  
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Folgende elektronische Unterschriftsklassen sind im EBICS-Verfahren gebräuchlich:
 
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Einzel-Unterschriftenberechtigung
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gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) nur mit Berechtigten der Klasse A
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nur Zahlungsaufträge versenden (=Transportunterschrift)
 
nur Zahlungsaufträge versenden (=Transportunterschrift)
:Die mittels einer T-Unterschrift versandten Zahlungen können über die [[Verteilte_elektronische_Unterschrift_(VEU)|'''''windata-Funktion VEU''''']] von berechtigten Usern [[VEU-Bestandsdaten_abrufen|'''''abgerufen,''''']] [[VEU-Verwaltung|'''''unterschrieben''''']] und zur abschließenden Verbuchung wieder an das Bankrechenzentrum [[VEU-Verwaltung|'''''übertragen''''']] werden.
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2020, 17:28 Uhr

Allgemein

Neben den Einschränkungen durch die Benutzer- und Rechteverwaltung in windata professional, können die Berechtigungen der einzelnen User bereits bankseitig begrenzt werden.
Dies wird über verschiedene Ausprägungen von Vollmachten geregelt, welche bankseitig in der elektronischen Unterschrift abgebildet werden.

Hinweis: Sinnvoll ist die bankseitige Begrenzung der Unterschriftsmöglichkeiten, soweit diese von der Bank abgebildet werden kann. Eine weitere "Feinjustierung" der Benutzerrechte kann in der Rechteverwaltung von windata professional erfolgen.

Folgende elektronische Unterschriftsklassen sind im EBICS-Verfahren gebräuchlich:

 

E

Einzel-Unterschriftenberechtigung

Jeder User mit E-Unterschrift ist als Einzelperson zeichnungsberechtigt.

A

gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) mit Berechtigten der Klasse A oder B

B

gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) nur mit Berechtigten der Klasse A

T

nur Zahlungsaufträge versenden (=Transportunterschrift)

Die mittels einer T-Unterschrift versandten Zahlungen können über die windata-Funktion VEU  von berechtigten Usern abgerufen, unterschrieben und zur abschließenden Verbuchung wieder an das Bankrechenzentrum übertragen werden.

N

elektronische Unterschrift welche nur den Abruf von Kontoumsätzen ermöglicht

Weitere Links

Verfahrenserklärung der verteilten elektronischen Unterschrift
VEU-Funktion in windata professional 8
Business-App:_windata_ebics_permission_pro