EU-Geldtransferverordnung
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Allgemein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Das Gesetz soll die Vierte Geldwäscherichtlinie umsetzen. Dazu wird das bestehende Geldwäschegesetz neu gefasst, weitere Gesetze werden angepasst. Zudem soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet werden. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten. Ihr kommt damit eine wichtige Filterfunktion zu.
Darüber hinaus werden in diesem Gesetz zur Begleitung der Geldtransferverordnung unter anderem die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen angepasst, deren Bekanntmachung geregelt und die zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der Vorgaben der Geldtransferverordnung bestimmt.
Quelle: Bundesfinanzministerium