Der notwendige HBCI-Geschäftsvorfall ist seitens der Bank nicht freigeschalten
Aus windata WIKI
Version vom 7. Juni 2019, 09:58 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Allgemein
Damit per HBCI die gewünschten Aktionen auf dem Bankkonto ausgeführt werden können, ist die entsprechende Freischaltung seitens der kontoführenden Bank notwendig.
Hinweismeldung
Beim Versuch in windata Aktionen auszuführen, welche von der Bank nicht freigegeben sind, wird eine Hinweismeldung angezeigt.
Im Falle einer SEPA-Basis-Einzellastschrift sieht diese wie folgt aus:
Über die Funktion "Erlaubte Geschäftsvorfälle" kann direkt geprüft werden, welche HBCI-Geschäftsvorfälle für dieses Konto freigeschalten wurden.
Prüfung
Hier können alle HBCI-Geschäftsvorfälle geprüft werden, welche die Bank für dieses Konto freigegeben hat.
Lösungen
- Die kontoführende Bank muss den hier genannten HBCI-Geschäftsvorfall freischalten. Ohne diese Voraussetzung wird die Ausführung nicht funktionieren.
- Nach Aktivierung durch die Bank, muss der HBCI-Kontakt neu synchronisiert werden. Bei diesem Schritt werden die aktuellen Einstellungen vom Bankrechner abgerufen.
Nächster Schritt
Als nächster Schritt kann die gewünschte Funktion nochmals ausgeführt werden.