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Bundesbank Meldewesen

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ExtraNet: Account

Für die Einreichung der zukünftigen Z4-Meldungen und aller anderen Meldungen ist ab dem 01. September 2013 ein ExtraNet Account bei der deutschen Bundesbank notwendig. Da die Meldung allerdings nur einmal pro Monat erfolgt, folglich die erste Meldung über das neue Verfahren Anfang Oktober fällig ist, haben Sie noch bis dahin Zeit Ihren Zugang zu beantragen. Es existiert keine Schnittstelle für eine automatisierte Einreichung.
Der Account ist sowohl verpflichtend für natürliche als auch juristische Personen.

Meldenummer beantragen

Für die Registrierung ist eine Firmen/-Meldenummer notwendig. Dazu muss folgendes Formular an die Bank geschickt werden (per E-Mail, Fax wird nicht mehr akzeptiert): Formular zur Registrierung

Sollten Sie bereits eine Firmen/-Meldenummer besitzen, so finden Sie diese in windata Professional 8 unter den Auftraggeberdaten unter dem Reiter 'Meldepflicht'. Z4-Nr.jpg

Für Privatpersonen ist standardmäßig immer die Melde-/Firmennummer 00999995 vorgesehen, folglich entfällt für Privatpersonen der Abschnitt „2. Meldenummer beantragen“ vollständig!

Registrierung ExtraNet

Registrierung für Programmiertes Verfahren

Anschließend kann der Antragssteller sich mit der Firmen-/Meldenummer, die er erhalten hat, unter diesem Link registrieren. (Hierbei ist unter dem Punkt „Mögliche Funktionen“ der Punkt „Programmiertes Verfahren Vordrucke Anlagen Z4, Z8 und Z10 zur AWV in dem Format XML“ auszuwählen).
Im Laufe der Registrierung können ein oder mehrere Benutzer (natürliche Personen, keine funktionalen Stellen oder Unternehmen) angegeben werden. Jeder Benutzer erhält dabei einen Account mit einer automatisch generierten User-ID. Bei Abschluss der Registrierung wird ein PDF-Dokument generiert, welches unterschrieben an das Kreditinstitut gesendet werden muss. (Es ist nicht gewährleistet, dass eine Einreichung per Fax noch akzeptiert wird).
Dieses Schreiben wird anschließend von der deutschen Bundesbank bearbeitet. In einem Entsprechenden Antwortschreiben erhält der Antragsteller anschließend das Passwort für die jeweilige User-ID.

Diese Registrierung bzw. diesen Link nutzen bitte alle windata-Kunden, da dies die erforderliche Registrierung für die Einreichung der elektronischen Meldung aus windata professional 8 ist!

Registrierung für die Erfassung von statistischen Meldungen

Als zweite Möglichkeit besteht die Anmeldung unter diesem Link.

Ist ein Benutzer für dieses Verfahren registriert, so steht ihm nach der Anmeldung am Portal nicht der Upload der von windata professional 8 generierten XML-Datei zur Verfügung. An dieser Stelle können die Meldedaten in einem Online-Editor nur manuell erfasst werden.

Einreichung

Aufruf

Die Funktion der Z4-Meldungen kann hier aufgerufen werden:
RTENOTITLE

Funktion

Hier werden alle angelegten Z4-Meldungen aufgelistet:

Optionen zur Einreichung der Z4-Meldung

Für die Einreichung ist eine Anmeldung am Portal notwendig.

Anschließend muss die Meldedatei, welche in windata professional 8 erzeugt wurde, hochgeladen werden.

Hierzu bietet windata professional 8 zwei Optionen:

  1. XML-Export: Über diese Funktion wird die Meldedatei in einen vom Benutzer gewählten Pfad exportiert. Das Einreichen der Datei erfolgt außerhalb von windata professional 8.
  2. Übertragen: windata professional 8 erstellt die Meldedatei, meldet den Benutzer anschließend nach Angabe der benötigten Informationen (User-ID, Passwort und E-Mail Adresse) am Portal der Bundesbank an und navigiert zum Datei-Upload für Z4-Meldungen im XML-Format.

 

Wichtig!
  • Das Meldeportal steht montags bis freitags von 6 bis 24 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr (ME(S)Z) zur Verfügung. Das System wird ohne gesonderten Hinweis um 24 Uhr (montags bis freitags) bzw. um 16 Uhr samstags abgeschaltet. Daten, die bis dahin nicht gespeichert worden sind, gehen verloren.
  • Pro Organisation oder Privatperson ist es notwendig, vor der ersten offiziellen Einreichung einer Z4-Meldung einmalig eine Testmeldung einzureichen. Erst nach erfolgreicher Einreichung einer Testmeldung kann offiziell (produktiv) gemeldet werden.

Die Rückmeldung ob die Testmeldung erfolgreich war oder nicht, erfolgt per E-Mail an die Angegebene E-Mail Adresse (siehe unten).

RTENOTITLE

Neue Kennzahlen

Neben dem neuen Einreichungsweg werden die bisherigen Kennzahlen durch neue Kennzahlen ersetzt. Die neuen Kennzahlen müssen ab dem 01. September 2013 verpflichtend für jede Meldung verwendet werden.

Kontaktstellen für Anwender

Folgende Anlaufstellen können Sie bzgl. dem neuen Meldewesen der Bundesbank beraten:  

Adresse / Nummer Typ Problemstellung
+49 (0) 6131 / 377 - 8189 Telefonnummer Für Hilfestellung zur Anwendung des „Allgemeinen Meldeportals Statistik“ (d.h. das Portal und den Umgang mit dem Portal)
+49 (0) 800 / 1234111 Telefonnummer Servicezentrum Außenwirtschaft: für inhaltliche Rückfragen zur Meldung selbst (Hotline)
Per Online-Formular unter: Bundesbank oder direkt per E-Mail unter:
szawstat-dtazv@bundesbank.de
E-Mail Für allgemeine Informationen jeglicher Kategorien.